Unsere Dienstleistungen
Professionelle Pflege im häuslichen Setting.
Zu Beginn der Versorgung erfolgt in enger Abstimmung mit den Klientinnen und Klienten, auf Wunsch unter Einbezug der Angehörigen, eine strukturierte Bedarfserhebung mit Festlegung von Umfang und Inhalt der pflegerischen Leistungen. Die definierten Interventionen werden fortlaufend evaluiert und
bei Bedarf situativ angepasst.
Die Inanspruchnahme der Leistungen kann durch pflegebedürftige Personen selbst, durch Angehörige sowie durch Ärztinnen und Ärzte oder Institutionen initiiert werden. Für die Durchführung kassenpflichtiger Pflegeleistungen ist eine ärztliche Verordnung sowie eine entsprechende Kostengutsprache durch die Krankenversicherung erforderlich.
Pflegeabklärung und Versorgungskoordination
Durchführung eines strukturierten, multidimensionalen Pflegeassessments zur systematischen Erhebung des individuellen Pflege- und Unterstützungsbedarfs unter Berücksichtigung somatischer, psychischer und sozialer Einflussfaktoren. Erstellung einer evidenzbasierten, zielorientierten Pflegeplanung unter Einbezug vorhandener Ressourcen sowie funktioneller Einschränkungen. Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgungskoordination im Rahmen eines interprofessionellen Case Managements unter Einbindung aller relevanten Leistungserbringer. Kontinuierliche Evaluation und Adaptation der Pflegeinterventionen zur Gewährleistung einer qualitativ hochstehenden und wirtschaftlichen Versorgung im häuslichen Setting.
Pflegeunterstützung im häuslichen Umfeld
Durchführung pflegerischer Interventionen zur Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL) unter konsequenter Anwendung des Prinzips der aktivierenden Pflege. Förderung und Erhalt der Selbstpflegekompetenz durch gezielte Anleitung, Überwachung und partielle Übernahme von Verrichtungen. Strukturierung und Stabilisierung des Tagesablaufs unter Berücksichtigung individueller Ressourcen und Einschränkungen. Sicherstellung eines gesundheitsfördernden häuslichen
Umfeldes durch ergänzende hauswirtschaftliche Massnahmen.
Angehörigenentlastung und -beratung
Fachliche Beratung, Anleitung und Edukation von pflegenden Angehörigen im Umgang mit krankheitsbedingten Einschränkungen sowie komplexen Pflegesituationen. Durchführung von psychoedukativen Interventionen zur Förderung des Krankheitsverständnisses und zur Prävention physischer sowie
psychischer Überlastungssyndrome. Temporäre oder kontinuierliche Übernahme pflegerischer Leistungen zur Entlastung des familiären Versorgungssystems. Förderung der Resilienz sowie Stärkung der individuellen und systemischen Ressourcen der Angehörigen.
Wundmanagement und Wundbehandlung
Durchführung eines differenzierten Wundassessments unter Berücksichtigung von Wundätiologie, Wundstadium, Exsudationsverhalten sowie Infektionszeichen. Anwendung evidenzbasierter, moderner Wundbehandlungskonzepte unter Berücksichtigung der Prinzipien der feuchten Wundheilung. Fachgerechte Durchführung von Verbandwechseln unter Einhaltung strikt aseptischer Arbeitsweise. Kontinuierliche Verlaufsdokumentation sowie Evaluation der Wundheilung unter Anpassung der Therapie in interprofessioneller Zusammenarbeit.
Pflegerische Notfallversorgung
Sicherstellung einer kontinuierlichen pflegerischen Erreichbarkeit zur Durchführung adäquater Notfallinterventionen im häuslichen Umfeld. Klinische Einschätzung akuter Gesundheitsveränderungen mittels strukturierter Beobachtung und Vitalzeichenkontrolle. Einleitung situationsgerechter Sofortmassnahmen unter Berücksichtigung pflegerischer und medizinischer Prioritäten. Koordination weiterführender diagnostischer und therapeutischer Schritte in Zusammenarbeit mit ärztlichen und notfallmedizinischen Diensten.
Palliative Betreuung und Begleitung
Ganzheitliche, patientenzentrierte Betreuung von Menschen mit
fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankungen im Sinne der spezialisierten Palliative Care. Durchführung einer individuellen, evidenzbasierten Symptomkontrolle unter besonderer Berücksichtigung von Schmerz, Dyspnoe, Angst und weiteren belastenden Symptomen. Sicherstellung einer würdevollen
Begleitung in der letzten Lebensphase unter Wahrung von Autonomie und Lebensqualität. Kontinuierliche Unterstützung und Begleitung der Angehörigen im Krankheitsverlauf sowie im Sterbe- und Trauerprozess.
Was Sie vielleicht wissen wollen
Antworten auf wichtige Fragen
Wir begleiten Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörige mit fachlich fundierter, individueller Beratung und umfassender Unterstützung in sämtlichen Belangen der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Personen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Kontext der ambulanten Pflege.
Für weiterführende, individuell ausgerichtete Anliegen bieten wir Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch an.
Wer hat Anspruch auf Spitex-Leistungen?
Anspruch auf Spitex-Leistungen besteht bei Vorliegen einer krankheits-, unfall- oder beeinträchtigungsbedingten Einschränkung der Selbstpflegekompetenz (Selbstversorgungsdefizit) sowie eines daraus resultierenden Pflege- und Unterstützungsbedarfs im häuslichen Setting. Voraussetzung für die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist eine ärztliche Verordnung gemäss Art. 25a KVG. Die Indikationsstellung sowie der Umfang der Leistungen erfolgen auf Basis eines standardisierten pflegerischen Assessments (z.B. RAI-HC) durch eine diplomierte Pflegefachperson.
Welche Leistungen bietet die Spitex an?
Die Spitex erbringt im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung ein breites Spektrum an pflegerischen, therapeutisch unterstützenden sowie betreuenden Leistungen im häuslichen Umfeld. Dazu zählen insbesondere die Grundpflege (z.B. Unterstützung bei Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und Ausscheidung), die Behandlungspflege (z.B. Medikamentenmanagement, Wundversorgung, Injektionen, Vitalzeichenkontrollen) sowie die Abklärung, Beratung und Koordination im Rahmen des Pflegeprozesses.
Ergänzend können hauswirtschaftliche Leistungen sowie betreuerische Interventionen zur Sicherstellung der Alltagsbewältigung und zur Förderung bzw. Erhaltung der Selbstständigkeit erbracht werden. Sämtliche Leistungen orientieren sich an der individuellen Pflegesituation, dem Pflegebedarf sowie den ärztlich verordneten Massnahmen und werden im interprofessionellen Kontext geplant und evaluiert.
Wer übernimmt die Kosten für Spitex-Leistungen?
Die Finanzierung der Spitex-Leistungen im Kantonssystem Nidwalden und Obwalden basiert auf dem dreigliedrigen Finanzierungsmodell gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG).
Die pflegerischen Leistungen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden bei ärztlicher Verordnung primär durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt. Diese übernimmt die anfallenden Pflegekosten im Rahmen der definierten KLV-Leistungskataloge.
Die darüberhinausgehende Restfinanzierung der Pflegekosten wird durch den jeweiligen Kanton sowie teilweise durch die Gemeinden sichergestellt. Diese sogenannte Restfinanzierung deckt die nicht durch die Krankenkasse übernommenen, aber gesetzlich anerkannten Pflegekostenanteile ab.
Zusätzlich wird eine gesetzlich festgelegte Patientenbeteiligung erhoben. Diese beträgt im Kanton Nidwalden und Obwalden maximal CHF 15.35 pro Einsatztag und ist unabhängig von der Anzahl der erbrachten Einsätze pro Tag (z.B. ein, zwei oder mehrere Spitex-Einsätze innerhalb desselben Tages). Diese Beteiligung dient der Mitfinanzierung der pflegerischen Leistungen im ambulanten Bereich und ist für alle Leistungserbringungsstrukturen einheitlich geregelt.
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen, die nicht unter die KLV-pflichtigen Leistungen fallen, werden in der Regel privat finanziert oder können je nach individueller Versicherungssituation durch Zusatzversicherungen mitgetragen werden.
Was passiert bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes?
Bei klinisch relevanter Veränderung des somatischen und/oder psychischen Gesundheitszustandes erfolgt eine zeitnahe Reassessment-Situation durch die zuständige diplomierte Pflegefachperson. Die pflegerische Verlaufsbeurteilung umfasst eine erneute Einschätzung des Pflegebedarfs sowie der Selbstpflegekompetenz. In Abhängigkeit der Befundlage wird der bestehende Pflegeplan evidenzbasiert adaptiert und in interprofessioneller Abstimmung mit der behandelnden Ärzteschaft sowie weiteren involvierten Gesundheitsfachpersonen revidiert. Ziel ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, kontinuierlichen und risikoarmen Versorgungsqualität im ambulanten Setting.
Muss vor Beginn der Spitex-Leistungen eine Vorbereitung erfolgen?
Spezifische vorbereitende Massnahmen seitens der Klientin bzw. des Klienten sind grundsätzlich nicht erforderlich. Für eine strukturierte initiale Versorgungsetablierung wird jedoch die Bereitstellung relevanter medizinischer Vorinformationen empfohlen (z.B. ärztliche Verordnungen, Spital- bzw. Austrittsberichte, aktueller Medikamentenplan, pflegerelevante Diagnosen). Zudem ist eine gesicherte Zugänglichkeit der Wohnumgebung für die Durchführung pflegerischer Interventionen obligat, um eine effiziente, sichere und fachgerecht dokumentierte Leistungserbringung im häuslichen Setting zu gewährleisten
Fachgerechte
Wundversorgung
Wir verfügen über ausgewiesene Expertise in der Versorgung akuter und chronischer Wunden sowie traumatischer Haut- und Gewebeschädigungen. Die Behandlung erfolgt evidenzbasiert unter Berücksichtigung von Wundätiologie, Heilungsverlauf und individuellen Risikofaktoren.
Die pflegerischen Interventionen erfolgen in enger interprofessioneller Zusammenarbeit mit behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Fachpersonen. Ziel ist eine komplikationsarme Wundheilung sowie die Prävention von Infektionen und Folgeschäden
