Was Sie vielleicht wissen wollen
Antworten auf wichtige Fragen
Wir begleiten Klientinnen und Klienten sowie deren Angehörige mit fachlich fundierter, individueller Beratung und umfassender Unterstützung in sämtlichen Belangen der Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Personen. Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen im Kontext der ambulanten Pflege.
Für weiterführende, individuell ausgerichtete Anliegen bieten wir Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch an.
Wer hat Anspruch auf Spitex-Leistungen?
Anspruch auf Spitex-Leistungen besteht bei Vorliegen einer krankheits-, unfall- oder beeinträchtigungsbedingten Einschränkung der Selbstpflegekompetenz (Selbstversorgungsdefizit) sowie eines daraus resultierenden Pflege- und Unterstützungsbedarfs im häuslichen Setting. Voraussetzung für die Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung ist eine ärztliche Verordnung gemäss Art. 25a KVG. Die Indikationsstellung sowie der Umfang der Leistungen erfolgen auf Basis eines standardisierten pflegerischen Assessments (z.B. RAI-HC) durch eine diplomierte Pflegefachperson.
Welche Leistungen bietet die Spitex an?
Die Spitex erbringt im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung ein breites Spektrum an pflegerischen, therapeutisch unterstützenden sowie betreuenden Leistungen im häuslichen Umfeld. Dazu zählen insbesondere die Grundpflege (z.B. Unterstützung bei Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und Ausscheidung), die Behandlungspflege (z.B. Medikamentenmanagement, Wundversorgung, Injektionen, Vitalzeichenkontrollen) sowie die Abklärung, Beratung und Koordination im Rahmen des Pflegeprozesses.
Ergänzend können hauswirtschaftliche Leistungen sowie betreuerische Interventionen zur Sicherstellung der Alltagsbewältigung und zur Förderung bzw. Erhaltung der Selbstständigkeit erbracht werden. Sämtliche Leistungen orientieren sich an der individuellen Pflegesituation, dem Pflegebedarf sowie den ärztlich verordneten Massnahmen und werden im interprofessionellen Kontext geplant und evaluiert.
Wer übernimmt die Kosten für Spitex-Leistungen?
Die Finanzierung der Spitex-Leistungen im Kantonssystem Nidwalden und Obwalden basiert auf dem dreigliedrigen Finanzierungsmodell gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG).
Die pflegerischen Leistungen nach Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) werden bei ärztlicher Verordnung primär durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) gedeckt. Diese übernimmt die anfallenden Pflegekosten im Rahmen der definierten KLV-Leistungskataloge.
Die darüberhinausgehende Restfinanzierung der Pflegekosten wird durch den jeweiligen Kanton sowie teilweise durch die Gemeinden sichergestellt. Diese sogenannte Restfinanzierung deckt die nicht durch die Krankenkasse übernommenen, aber gesetzlich anerkannten Pflegekostenanteile ab.
Zusätzlich wird eine gesetzlich festgelegte Patientenbeteiligung erhoben. Diese beträgt im Kanton Nidwalden und Obwalden maximal CHF 15.35 pro Einsatztag und ist unabhängig von der Anzahl der erbrachten Einsätze pro Tag (z.B. ein, zwei oder mehrere Spitex-Einsätze innerhalb desselben Tages). Diese Beteiligung dient der Mitfinanzierung der pflegerischen Leistungen im ambulanten Bereich und ist für alle Leistungserbringungsstrukturen einheitlich geregelt.
Hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen, die nicht unter die KLV-pflichtigen Leistungen fallen, werden in der Regel privat finanziert oder können je nach individueller Versicherungssituation durch Zusatzversicherungen mitgetragen werden.
Was passiert bei einer Veränderung des Gesundheitszustandes?
Bei klinisch relevanter Veränderung des somatischen und/oder psychischen Gesundheitszustandes erfolgt eine zeitnahe Reassessment-Situation durch die zuständige diplomierte Pflegefachperson. Die pflegerische Verlaufsbeurteilung umfasst eine erneute Einschätzung des Pflegebedarfs sowie der Selbstpflegekompetenz. In Abhängigkeit der Befundlage wird der bestehende Pflegeplan evidenzbasiert adaptiert und in interprofessioneller Abstimmung mit der behandelnden Ärzteschaft sowie weiteren involvierten Gesundheitsfachpersonen revidiert. Ziel ist die Sicherstellung einer bedarfsgerechten, kontinuierlichen und risikoarmen Versorgungsqualität im ambulanten Setting.
Muss vor Beginn der Spitex-Leistungen eine Vorbereitung erfolgen?
Spezifische vorbereitende Massnahmen seitens der Klientin bzw. des Klienten sind grundsätzlich nicht erforderlich. Für eine strukturierte initiale Versorgungsetablierung wird jedoch die Bereitstellung relevanter medizinischer Vorinformationen empfohlen (z.B. ärztliche Verordnungen, Spital- bzw. Austrittsberichte, aktueller Medikamentenplan, pflegerelevante Diagnosen). Zudem ist eine gesicherte Zugänglichkeit der Wohnumgebung für die Durchführung pflegerischer Interventionen obligat, um eine effiziente, sichere und fachgerecht dokumentierte Leistungserbringung im häuslichen Setting zu gewährleisten
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Wir beantworten Ihre persönlichen gerne ganz persönlich bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch.
Bei dieser Gelegenheit erfahren Sie, was wir nicht mit Worten ausdrücken können: Ihr gutes Gefühl für unsere Dienstleistung.
